Europäische Zentralbank (EZB) Entscheid zur Spitzenrefinanzierungsfazilität (European Central Bank (ECB) Marginal Lending Facility Rate Decision)
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Mit den Spitzenrefinanzierungsfazilitäten stellen die jeweiligen Zentralbanken den nationalen Banken, die bestimmte Zulassungskriterien auf nationaler und EU-Ebene erfüllen, über Nacht Liquidität für notenbankfähige Sicherheiten zu Verfügung. Als notenbankfähig gelten nach EZB-Kriterien marktfähige Schuldtitel und Sicherheiten, die für die nationalen Finanzmärkte und Bankensysteme eine besondere Relevanz haben und für die gewisse Zulassungskriterien existieren.
Die Banken können die Sicherheiten entweder für die Zeit als Eigentum der Zentralbank gegen Geld übertragen, das dann wieder rückübertragen wird, oder das Geld in Form eines besicherten Übernachtkredits erhalten. Die Laufzeit beträgt daher immer ein Geschäftstag.
Die dafür zu zahlenden Zinsen richten sich nach dem dafür von der EZB vorab festgelegten Zinssatz, der von der EZB alle 6 Wochen festgelegt wird. Die EZB kann den Zugang entsprechend der verfolgten Ziele und ihren allgemeinen geldpolitischen Erwägungen auch jederzeit ändern und sogar aussetzen.Die EZB stellt noch zwei andere Instrumente zur Liquiditätssteuerung der Banken zur Verfügung und legt die dafür jeweils anzuwendenden Zinssätze fest: die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, das sind auf eine Woche beschränkte Kredite der EZB an die Banken und die Einlagefazilität, das ist Geld, das die Banken über Nacht bei der EZB deponieren können.
Allgemein wird unterstellt, dass ein Absenken des Zinssatzes die Wirtschaft und den EUR beflügelt.
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