Gespräch mit einem Gewerbetreibenden - Seite 27

 
sllawa3:

der Händler stellt den Makler ein... der Makler ist nur ein Vermittler... der Händler ist nach dem Kauf der Eigentümer... der Eigentümer...

der Händler ist nur ein Vollstrecker... er befolgt die Anweisungen des Händlers oder des Brokers... je nachdem, für wen er arbeitet...

Der Gewerbetreibende hat also das Sagen! Mein Vertrag mit meinem Makler ist ein Dienstleistungsvertrag. "Die Gesellschaft verpflichtet sich, gemäß den Anweisungen des Kunden und gegen eine Gebühr rechtliche und andere Handlungen für Geschäfte mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten vorzunehmen ...." Der Makler ist ein Vermittler.
 
Martingeil:
Sie haben mich völlig verwirrt. Was ist Forex - ist es eine Börse?
Definieren Sie zunächst den Begriff "Börse"... was verstehen Sie unter diesem Wort?
 
Tantrik:
Der Gewerbetreibende hat also das Sagen! Ich habe eine Vereinbarung mit einem Makler - eine Dienstleistungsvereinbarung. "Das Unternehmen verpflichtet sich, gemäß den Anweisungen des Kunden und gegen eine Gebühr rechtliche und andere Handlungen für Geschäfte mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten vorzunehmen...." Broker - Vermittler.
ein Händler ist ein technischer Unternehmer und handelt z.B. mit Geldern von der Bank of England oder mit einem Broker.
 
sllawa3:
Es ist nur so, dass Sie hier sowohl der Eigentümer des Geldes als auch der Vollstrecker sind - ein Händler zur gleichen Zeit

Ein Vollstrecker von was?
 
leman:

Er sagte bereits: "Für Sie und mich...Händler... ist es der Aktienmarkt..."
Oh, ich muss es verpasst haben :)
 
sllawa3:
Definieren Sie zunächst den Begriff des Austauschs... was meinen Sie mit diesem Wort?
Ich weiß es nicht, ich habe keine Ahnung, ich würde gerne von Ihnen hören.
 
leman:

Der Vollstrecker von was?
Ich verstehe das nicht... - Gewerbetreibender... Testamentsvollstrecker... in diesem Fall Ihre eigenen Aufträge, da Sie der Eigentümer des Geldes sind
 
sllawa3:
Es ist nur so, dass Sie hier gleichzeitig der Eigentümer des Geldes und der Vollstrecker - der Gewerbetreibende - sind.
Das ist richtig - der Eigentümer des Geldes - und bei der Bank sage ich ihnen, dass du ein Kundendienst bist. Und der Händler ist nicht der Vollstrecker, sondern der Eigentümer des Kontos (er gibt die Aufträge für die Transaktionen) - der Makler, der Händler, der Verlader, usw.
 
sllawa3:
Definieren Sie zunächst den Begriff des Austauschs... was meinen Sie mit diesem Wort?

Gibt es viele Definitionen für eine Börse?
 
sllawa3:
Ich glaube, ich habe mich nicht klar ausgedrückt... - Gewerbetreibender... Testamentsvollstrecker... in diesem Fall in Ihrem eigenen Auftrag, denn Sie sind der Eigentümer des Geldes

Sie haben den Befehl gegeben und ihn ausgeführt. Sie sind also Ihr eigener Regisseur. Und was ist der Zweck des Maklerunternehmens?
Grund der Beschwerde: