Ich bin angeklagt worden, wo erfahre ich, wofür? - Seite 27

 

Generell kann man sagen: Alle sind schuld, aber der Kunde zahlt immer.

s.s. Lernen Sie programmieren, meine Herren!

 
Renat:

Es gibt keine sich gegenseitig ausschließenden Aussagen. Alles steht im Einklang mit dem Kontext der einzelnen Ausgaben.

Und nicht nur das: Der Text ist absolut korrekt.

Haben Sie eine Ahnung, was Sie da schreiben? Sowohl der Auftragnehmer als auch der Kunde können schuldig sein, und zwar 50/50, das wird von einem Schiedsgericht entschieden, aber der KUNDE ZAHLT IMMER.
 
kylinar2012:
Haben Sie eine Ahnung, was Sie da schreiben? Sowohl der Auftragnehmer als auch der Kunde können schuldig sein, und zwar 50/50, das wird von einem Schiedsgericht entschieden, aber der KUNDE ZAHLT IMMER.
Das ist kein Irrtum. Der Kunde zahlt immer eine Vertragsstrafe von 5 %.
 
Renat:
Das ist kein Irrtum. Der Kunde zahlt immer eine Vertragsstrafe von 5 %.
Kann dies in den Regeln festgelegt werden, oder haben Sie Angst vor Kundenabwanderung?
 
Armen:
können wir das in den Regeln festschreiben? oder haben Sie Angst vor Kundenabwanderung?
Achten Sie darauf, die Beschreibungen zu erweitern, um eine detaillierte Erklärung vor Ort zu geben.
 

Meine Zusammenfassung lautet wie folgt.

kylinar2012 hat sich nichts zuschulden kommen lassen (im Gegenteil, er ist ein guter Kunde).

Und er zahlte "für die allgemeine Gesundheit des Dienstes". D.h. persönlich keine Ansprüche gegen ihn, aber wenn man Ausnahmen macht, dann werden sich die Parasiten vermehren.

Es geht also folgendermaßen.

Auch hier spielte der sprichwörtliche "Geist" seine Rolle. Es gäbe nur eine Linie in den Regeln, es gäbe weder eine Abzweigung noch einen Showdown. Imho.

 
komposter:

Mein Fazit lautet wie folgt.

kylinar2012 hat sich nichts zuschulden kommen lassen (im Gegenteil, er ist ein guter Kunde).

Und er zahlte "für die allgemeine Gesundheit des Dienstes". D.h. persönlich keine Ansprüche gegen ihn, aber wenn man Ausnahmen macht, dann werden sich die Parasiten vermehren.

Es geht also folgendermaßen.

Auch hier spielte der sprichwörtliche "Geist" seine Rolle. Es gäbe nur eine Linie in den Regeln, es gäbe weder eine Abzweigung noch einen Showdown. Imho.

Eine Anmerkung am Rande:

"Es war nicht die Schuld des Chocolatiers,

"Es war nicht seine Schuld, es war nicht sein Schicksal.

Es heißt, die Schokolade sei auf dem Weg zum Erfolg.

Der Junge war auf dem Weg zum Erfolg".

Dort gab es auch eine auffällige Strafe).

 
C-4:

Generell kann man sagen: Alle sind schuld, aber der Kunde zahlt immer.

s.s. Lernen Sie programmieren, meine Herren!

Nun, dann muss der Kunde diesen Punkt gesondert im Vertrag festhalten, dass, wenn er sich weigert, die Provision zu zahlen, er es nicht ist. Das scheint offensichtlich.
 
Andrei01:
Der Kunde sollte dann im Vertrag deutlich machen, dass er die Provision nicht zahlt, wenn er sich weigert. Das scheint offensichtlich.
Der Kunde ist der Einzige, der die Gelder sperren lässt. Natürlich kann der Bauunternehmer nach seiner Weigerung aus Kulanz den Provisionsbetrag an den Bauträger überweisen, aber es bleibt seine freiwillige Entscheidung und da hilft auch kein Vertrag.
 
Andrei01:
Der Kunde sollte dann im Vertrag deutlich machen, dass er die Provision nicht zahlt, wenn er sich weigert. Das ist ziemlich offensichtlich.
Es gibt keine separaten Verträge
Grund der Beschwerde: