Werbetexte im Ratgeber

 

Der Programmierer hat einen EA gemäß der TOR geschrieben. Er hat das Recht, sein Urheberrecht im Code festzulegen.

Was ist das Urheberrecht und welche Daten hat der Programmierer das Recht zu hinterlassen?

1) Vorname, Nachname, Spitzname

2 ) + Kontaktinformationen

3) Ist er verpflichtet, darzulegen, woran er genau bei der Entwicklung des Expert Advisors beteiligt war?

a) Der Expert Advisor ist vollständig von einem Programmierer entwickelt und geschrieben

b) Der Expert Advisor wird von einem Programmierer im Auftrag der zweiten Person geschrieben (bzw. + Informationen über den Entwickler)


Dieses Thema wurde ausgelöst, als ich das Copyright des Programmierers löschte, der den Expert Advisor nach meinem TOR geschrieben und kostenlos hochgeladen hatte. Er hat nur sich selbst im Copyright aufgeführt... und mich irgendwie vergessen.... Als ich jedoch sein Urheberrecht löschte, bat er darum, es wiederherzustellen. Ich habe das Urheberrecht wiederhergestellt... das ist kein Problem... aber ich möchte dieses Problem für mich selbst lösen.

 
Computerprogramme werden durch Einreichung eines Antrags bei der Bundesbehörde für geistiges Eigentum registriert. Gemäß der Gesetzgebung muss sich der Antrag auf staatliche Registrierung eines Computerprogramms oder einer Datenbank (Registrierungsantrag) auf ein Computerprogramm oder eine Datenbank beziehen und Folgendes enthalten:<br / translate="no">

Wer hat die Registrierung vorgenommen? Wenn nicht, dann ist es ein Streit zwischen zwei Schülern, "wer von wem abgeschrieben hat und wer es selbst gelöst hat".

Imho haben Sie für die Arbeit bezahlt, dann gehört die Ware Ihnen, es sei denn, es gibt rechtlich festgelegte andere Vereinbarungen. Wenn Sie die Waren nach eigenem Gutdünken nutzen wollen - verkaufen wollen, verderben wollen

 

Гражданский кодекс РФ от 18.12.2006 N 230-ФЗ - Часть 4

Artikel 1296. Im Auftrag erstellte Computerprogramme und Datenbanken

1. Wird ein Computerprogramm oder eine Datenbank im Rahmen eines Vertrags erstellt, dessen Gegenstand seine Erstellung (im Auftrag) war, so steht das ausschließliche Recht an diesem Programm oder dieser Datenbank dem Kunden zu, es sei denn, der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer (Ausführenden) und dem Kunden sieht etwas anderes vor.
2. Wenn das ausschließliche Recht an einem Computerprogramm oder einer Datenbank gemäß Absatz 1 dieses Artikels dem Auftraggeber gehört, ist der Auftragnehmer (Auftragnehmer) berechtigt, dieses Programm oder diese Datenbank für seinen eigenen Bedarf auf der Grundlage einer kostenlosen einfachen (nicht ausschließlichen) Lizenz während der gesamten Dauer des ausschließlichen Rechts zu nutzen, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.
3. Wenn nach dem Vertrag zwischen dem Auftragnehmer (Ausführenden) und dem Auftraggeber das ausschließliche Recht an einem Computerprogramm oder einer Datenbank dem Auftragnehmer (Ausführenden) gehört, hat der Auftraggeber das Recht, dieses Programm oder diese Datenbank für seinen eigenen Bedarf auf der Grundlage einer kostenlosen einfachen (nicht ausschließlichen) Lizenz für die gesamte Dauer des ausschließlichen Rechts zu nutzen.
4. Der Urheber eines sonderangefertigten Computerprogramms oder einer Datenbank, der nicht über ausschließliche Rechte an diesem Programm oder dieser Datenbank verfügt, hat Anspruch auf eine Vergütung gemäß Artikel 1295 Absatz 2 Unterabsatz 3 dieses Gesetzbuchs.

 
IgorM:

Imho haben Sie für die Arbeit bezahlt, so dass die Waren Ihnen gehören, sofern nichts anderes rechtlich vereinbart wurde. Wenn die Waren Ihnen gehören, verwenden Sie sie, wie Sie es für richtig halten - verkaufen Sie sie, wenn Sie wollen, verwöhnen Sie sie, wenn Sie wollen.


Hier war ich der gleichen Meinung ... aber der Programmierer hat eine andere Meinung über den allgemeinen Teil des Gesetzes ... ohne Angabe des Artikels zur Regelung der Frage (das Vorhandensein des Urheberrechts) und wenn es in welcher Form sein muss?
 

Mein Gott... Kuh, die du verlierst...

Ihr Bla-bla-bla bedeutet überhaupt nichts. Und? Steht die Welt auf dem Kopf?

Das ist Scheiße. Wer denkt über was nach... Seltsam - wer wird schon spekulieren? ))) // Ich meine, Handel...

 
Svinozavr:

Mein Gott... Kuh, die du verlierst...

Ihr Bla-bla-bla bedeutet überhaupt nichts. Und? Steht die Welt auf dem Kopf?

Das ist Scheiße. Wer denkt über was nach... Seltsam - wer will schon spekulieren? ))) // Ich meine, Handel...


Sie teilen also alles klar in eine Kuh und einen Weltenwender ein? Ich muss das Thema nur für mein persönliches Verständnis näher erläutern, und vielleicht wird sich in Zukunft noch jemand für diesen Aspekt der Beziehung zu Programmierern interessieren.
 
seolink74:

Sie teilen also offensichtlich alles in eine Kuh ein und stellen die Welt auf den Kopf? Ich muss nur die Frage zum persönlichen Verständnis lüften und vielleicht ist jemand anderes weiter an diesem Aspekt der Beziehung zu den Programmierern interessiert

?

Ja - okay. Erklären Sie mich... Ich bleibe einfach wach und führe Selbstgespräche - ich buchstabiere die Antwort aus.)))

Viel Glück und schlafen Sie gut!

 

Dieses Werk hat zwei Autoren: der eine ist der "Autor" (der Auftraggeber) und der andere ist der "Regisseur/Produzent" (der ausführende Programmierer). Die Frage ist in diesem Fall über die Urheberschaft, wie ich es verstehe, und nicht über Urheberrechte (Copyright, das Recht, das Produkt zu kopieren, etc.) Daher schlage ich vor, "Titel", sowohl bei der Bestellung (in den Code) und bei der Veröffentlichung des Codes in der Beschreibung, das Thema auf dem Forum. Es gäbe mehr Sicherheit und weniger Verwirrung, sowohl für den/die Autor(en) als auch für die Mehrheit der Öffentlichkeit, die sich mehr für den/die Autor(en) als für das Urheberrecht des Produkts interessiert!

 

seolink74:

Dieses Thema wurde mir nahegelegt, als ich das Urheberrecht des Programmierers, der den Expert Advisor gemäß meiner TOR geschrieben hat, löschte und den Expert Advisor in die Public Domain stellte. Er hat nur sich selbst im Copyright aufgeführt... und mich irgendwie vergessen.... Als ich jedoch sein Urheberrecht löschte, bat er darum, es wiederherzustellen. Das Urheberrecht wurde wiederhergestellt... kein Problem... aber ich möchte diese Frage für mich selbst klären.

Offenbar ist mit dem Urheberrecht nicht das Copyright gemeint, das dem Urheber der Idee gehört, sondern eine kostenlose Künstlerwerbung.

Wenn diese Werbung ursprünglich nicht vereinbart wurde, gibt es keinen Grund, sie zu verlangen.

 
Andrei01:

...wenn diese Werbung nicht von vornherein vereinbart wurde, gibt es keinen Grund, sie zu verlangen.


Ich stimme dem voll und ganz zu, zumal solche Daten Änderungen unterliegen und die Urheberschaft nicht bestimmen (zuordnen/aufheben).
 
Lassen Sie mich einen Punkt klarstellen. Die Vereinbarungen können unterschiedlich sein, aber in diesem speziellen Fall hat der Kunde den Code in seinem eigenen Namen veröffentlicht und das Urheberrecht selbst aufgehoben. Es ist gut, dass das Missverständnis ausgeräumt wurde, denn die Übertragung der Urheberschaft (und nicht der Rechte am Produkt) ist ein besonderer, eher seltener Fall.