Steuerliche Behandlung des MQL5 Markets in Deutschland

 

Hallo,

mich würde interessieren, welche Besonderheiten es möglicherweise gibt, wenn Einnahmen aus dem Verkauf über MQL5.com in Deutschland versteuert werden müssen. Da es internationale Kundschaft gibt, wie erfolgt die Abfuhr der Quellensteuer oder wird das über MQL5.com abgewickelt? Hat da jemand Erfahrungen gesammelt? Gern auch per PN, wenn sinnvoll.

Viele Grüße,
Carsten

 
Carsten Pflug:

Hallo,

mich würde interessieren, welche Besonderheiten es möglicherweise gibt, wenn Einnahmen aus dem Verkauf über MQL5.com in Deutschland versteuert werden müssen. Da es internationale Kundschaft gibt, wie erfolgt die Abfuhr der Quellensteuer oder wird das über MQL5.com abgewickelt? Hat da jemand Erfahrungen gesammelt? Gern auch per PN, wenn sinnvoll.

Viele Grüße,
Carsten

Dazu gibt es hier keine gültigen Antworten. Frag einen Steuerberater (Erstberatung = kostenlos?) frag vor allem nach eine Bagatellgrenze!

 
Carl Schreiber:

Dazu gibt es hier keine gültigen Antworten. Frag einen Steuerberater (Erstberatung = kostenlos?) frag vor allem nach eine Bagatellgrenze!

Ich denke schon, dass es hier "gültige Antworten" geben könnte, ohne steuerberatend zu werden - was ich auch natürlich nicht erwarte.
Es geht mir um Erfahrungen mit den besonderen "Eigenheiten" des MQL5 Markets, dessen Betreiber sich die Unterstützung von Händlern leicht machen und viele Möglichkeiten, bspw. die gesonderte MWSt.-Regel für Kleinunternehmer, nicht anbieten bzw. nicht ansatzweise gewillt sind, über den Servicedesk irgendwelche Antworten dazu zu geben.
Mir wurde zum Beispiel eine Antwort auf meine Frage verwehrt, welchen Unterschied die Registrierung als Unternehmen hier auf dem Market macht, außer, dass man einen Namen für das Unternehmen angezeigt bekommt.
Meine Frage nach der deutschen Kleinunternehmer-Regelung, bei der ja u.U. keine Umsatzsteuer abzuführen (und auszuweisen) ist, wurde rabiat unter Verweis auf einen Steuerberater abgewiesen. Der allerdings kann die Frage, warum der Market MWSt. eintreibt, obwohl ein Kleinunternehmer diese nicht ausweisen muss, nicht beantworten! Es sei denn, es ist der Steuerberater von Metaquotes... 
 
Die Frage kam halt schon mehrfach (hast Du nicht zuerst nach Steuer im Form gesucht?) -  und alles ohne richtige Antwort.
 
Carl Schreiber:
Die Frage kam halt schon mehrfach (hast Du nicht zuerst nach Steuer im Form gesucht?) -  und alles ohne richtige Antwort.
Da hast Du Recht. Meine Eingangsfrage drehte sich nur um einen Punkt der Problematik. Fragen habe ich aber viele. 

Sagen wir es so: Ich wäre sehr an einem Erfahrungsaustausch interessiert - idealerweise ergibt sich auch ein Kontakt zu Metaquotes. Bisher war da eher Funkstille. Vielleicht hast Du ja einen Tipp, wie man da vorankommen könnte? Der Servicedesk ist KEINE Option. :-(
 
Carl Schreiber :
Die Frage kam halt schon mehrfach (hast Du nicht zuerst nach Steuer im Form gesucht?) -  und alles ohne richtige Antwort.

Wie ist das ?

Es ist ziemlich einfach. Die Mehrwertsteuer wird von den Käufern bezahlt und von Metaquotes verwaltet. Als Verkäufer müssen Sie sich nicht darum kümmern. Es ist ein Business-to-Business-Austausch zwischen Ihnen und Metaquotes.

Daneben muss ein Verkäufer natürlich sein Einkommen in seinem Lebensland angeben.

 
Alain Verleyen:

Wie ist das ?

Es ist ziemlich einfach. Die Mehrwertsteuer wird von den Käufern bezahlt und von Metaquotes verwaltet. Als Verkäufer müssen Sie sich nicht darum kümmern. Es ist ein Business-to-Business-Austausch zwischen Ihnen und Metaquotes.

Daneben muss ein Verkäufer natürlich sein Einkommen in seinem Lebensland angeben.

Naja, so einfach ist da nicht! Ich habe dreimal etwas verkauft und auf mein Konto hier das Geld gutgeschrieben bekommen, aber keine Abrechnung, die ich einer Steuerbehörde vorlegen könnte, noch habe ich eine Rechnung geschrieben - an wen? Mir wurden keine Angaben zum Käufer übermittelt.

Ich kann also keine Rechnung stellen, keine, weder eine mit noch eine (reverse charge) ohne MWSt.

 
Carl Schreiber :

Naja, so einfach ist da nicht! Ich habe dreimal etwas verkauft und auf mein Konto hier das Geld gutgeschrieben bekommen, aber keine Abrechnung, die ich einer Steuerbehörde vorlegen könnte, noch habe ich eine Rechnung geschrieben - an wen? Mir wurden keine Angaben zum Käufer übermittelt.

Ich kann also keine Rechnung stellen, keine, weder eine mit noch eine (reverse charge) ohne MWSt.

Ja, es gibt sicher kein offizielles Dokument.

Aber wie gesagt, als Verkäufer stehen Sie in einer B2B-Beziehung zu Metaquotes. Sie müssen Ihre "Rechnung" an Metaquotes erstellen. Wenden Sie sich zur Bestätigung an die Finanzbehörde, aber Sie sollten kein Problem haben

Die Mehrwertsteuer für B2B-Intercommunitys beträgt 0.

 
Alain Verleyen:

Yes there is no official document, for sure.

But as I said, as seller you are in a B2B relationship with Metaquotes. You need to make your "invoice" to Metaquotes. Contact the financial authority to confirm, but you should not have a problem

And B2B intercommunity VAT is 0.

That is not right, this is only when you have a company with tax registration number. This is not needed in germany and even not in austria. You can habe an company without vat registration.  Ut nevermind, i didnt sell anything.


auf seutsch, man kann in at, soviel ich weis auch in de eine firma ohne ust vorabzug haben, dann gilt das so nicht

 
amando :

That is not right, this is only when you have a company with tax registration number. This is not needed in germany and even not in austria. You can habe an company without vat registration.  Ut nevermind, i didnt sell anything.


auf seutsch, man kann in at, soviel ich weis auch in de eine firma ohne ust vorabzug haben, dann gilt das so nicht

Was ist nicht richtig? Ich antworte Carl, der sich um die Mehrwertsteuer kümmert, also ist er vermutlich registriert. Ich habe nie gesagt, dass dies die einzig mögliche Situation ist.

 

Nur Verkäufe ins EU-Ausland sind MWSt befreit!

Produzierende Unternehmen können die MWSt auf Einkäufe geltend machen (Vorsteuerabzug), aber nicht für Dinge zB., die sie selber verbrauchen, wie zB. Büromaterial. Bei Verkäufen müssen sie aber MWST erheben.

Ein Unternehmen/Selbständiger kann unter Angabe der eigenen UID-Nummer und der der Gegenseite eine Rechnung stellen ohne MWST mit der Angabe: Reverse chrge.

Dadurch kommt es zu einer Umkehr der MW-Steuerschuld.

Aber noch einmal, wem soll ich die Rechnung erstellen, da mir von MQ die Daten des Käufers meines Produktes nicht übermittelt wird, an z.B. angevoyageur?

Reverse Charge – Umkehr der Steuerschuld bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen - B2B
Reverse Charge – Umkehr der Steuerschuld bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen - B2B
  • 2020.04.01
  • www.wko.at
Seit dem sogenannten Mehrwertsteuer-Paket 2010 wird vor allem bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen an ausländische Unternehmer bzw. bei der in Anspruchnahme von Dienstleistungen durch österreichische Unternehmer und der Erbringung dieser Dienstleistungen durch ausländische Unternehmer verstärkt auf das sogenannte...
Grund der Beschwerde: