Steuerliche Behandlung des MQL5 Markets in Deutschland - Seite 2

 
Carl Schreiber :

Nur Verkäufe ins EU-Ausland sind MWSt befreit!

Produzierende Unternehmen können die MWSt auf Einkäufe geltend machen (Vorsteuerabzug), aber nicht für Dinge zB., die sie selber verbrauchen, wie zB. Büromaterial. Bei Verkäufen müssen sie aber MWST erheben.

Ein Unternehmen/Selbständiger kann unter Angabe der eigenen UID-Nummer und der der Gegenseite eine Rechnung stellen ohne MWST mit der Angabe: Reverse chrge.

Dadurch kommt es zu einer Umkehr der MW-Steuerschuld.

Aber noch einmal, wem soll ich die Rechnung erstellen, da mir von MQ die Daten des Käufers meines Produktes nicht übermittelt wird, an z.B. angevoyageur?

Als europäischer Verkäufer müssen Sie sich nicht um die Mehrwertsteuer außerhalb der EU kümmern.

Ich habe dir schon geantwortet. Die Informationen sind nicht theoretisch, sondern stammen aus Erfahrung und aus der Praxis, von mir und anderen, auch von einem deutschen Verkäufer, der sehr gut weiß, wovon er spricht.

Wenn Sie es kompliziert machen wollen, liegt es an Ihnen. Es ist eigentlich sehr einfach.

 
Alain Verleyen:

Als europäischer Verkäufer müssen Sie sich nicht um die Mehrwertsteuer außerhalb der EU kümmern.

Ich habe dir schon geantwortet. Die Informationen sind nicht theoretisch, sondern stammen aus Erfahrung und aus der Praxis, von mir und anderen, auch von einem deutschen Verkäufer, der sehr gut weiß, wovon er spricht.

Wenn Sie es kompliziert machen wollen, liegt es an Ihnen. Es ist eigentlich sehr einfach.

Vielen Dank auch für Ihren Beitrag. Leider sind manche Fragen eben doch nicht so einfach, möglicherweise spielen sie aber auch für Ihr Geschäft und das ihres deutschen Partners keine Rolle. So gibt es für Kleingewerbetreibende eine vereinfachte Steuervariante, bei welcher man keine Mehrwertsteuer geltend machen, aber auch keine abführen/ausweisen muss. Das ist ein kleiner aber gewichtiger Unterschied zum regulären Verfahren. Dies wird bspw. vom Market nicht angeboten (wahrscheinlich - ein offizielles Statement gibt es ja nicht), was meine Produkte um 19% teurer macht, als sie sein müssten.

Das ist eine der Fragen, welche ich habe - mit dem Rest wird sich natürlich mein Steuerberater befassen.

 
Alain Verleyen:

Als europäischer Verkäufer müssen Sie sich nicht um die Mehrwertsteuer außerhalb der EU kümmern.

Es geht hier aber um Mehrwertsteuern innerhalb der EU! Die Webseite hier hat ja kein Impressum und eine VAT Nummer gibt es auch nicht, obwohl von den Kunden MwSt. einbehalten wird. Für das Reverse Charge Verfahren muss man aber die VAT des Leistungsempfängers (hier MQL) haben, aber die steht nirgends. Also wie vorgehen?

Update

Habe die VAT Nummer von Metaquotes nun heraus gefunden. Nun ist es aber so, dass ich Ihnen gar keine Rechnung schreiben kann/muss, sondern die mir eigentlich einen Beleg über die Gutschriften erstellen müssen, auf denen auch meine VAT steht. Reverse Charge gilt natürlich trotzdem. Habe nun den Service um eben einen solchen Beleg gebeten, mal sehen was passiert. Kommt da nichts, gibt es eine proforma Rechnung an sie, damit ich die zusammenfassende Meldung machen kann.

 
Michael Martens:

Es geht hier aber um Mehrwertsteuern innerhalb der EU! Die Webseite hier hat ja kein Impressum und eine VAT Nummer gibt es auch nicht, obwohl von den Kunden MwSt. einbehalten wird. Für das Reverse Charge Verfahren muss man aber die VAT des Leistungsempfängers (hier MQL) haben, aber die steht nirgends. Also wie vorgehen?

Update

Habe die VAT Nummer von Metaquotes nun heraus gefunden. Nun ist es aber so, dass ich Ihnen gar keine Rechnung schreiben kann/muss, sondern die mir eigentlich einen Beleg über die Gutschriften erstellen müssen, auf denen auch meine VAT steht. Reverse Charge gilt natürlich trotzdem. Habe nun den Service um eben einen solchen Beleg gebeten, mal sehen was passiert. Kommt da nichts, gibt es eine proforma Rechnung an sie, damit ich die zusammenfassende Meldung machen kann.

Update II

Der "Service" hat mir nun mitgeteilt, sie würden nicht mit "Unternehmen" zusammen arbeiten. Komisch, wo sie doch anbieten, sich als Unternehmen registrieren zu lassen. Für Metaquotes sind alle Händler(!) hier wohl Privatleute...

 
Carl Schreiber:

Aber noch einmal, wem soll ich die Rechnung erstellen, da mir von MQ die Daten des Käufers meines Produktes nicht übermittelt wird, an z.B. angevoyageur?

Die Daten des Endkäufers sind irrelevant. Die MwSt. des Endkäufers führt MQ ja sauber ab. VAT ist also vorhanden. Die Rechnung muss dann also direkt an MQ gehen mit Hinweis auf Reverse Charge (da B2B Geschäft). Die stellen sich aber hin und meinen, sie würden nur eine Community für Privatleute sein. Das dürfte aber vor dem FA nicht haltbar sein, da hier mehrere Aspekte vorliegen, die eine gewerbliche Tätigkeit der Anbieter zumindest nahe legen. Wenn MQ also keinen Beleg über die Gutschriften raus geben will (und das wollen sie nicht), bleibt nur der Weg denen eine Rechnung zu stellen. Finanzielle Nachteile entstehen dadurch auf keiner Seite, aber so ist es zumindest sauber. Ich hätte zumindest keine Lust, plötzlich in Zypern noch Umsatzsteuer abführen zu "dürfen".

Grund der Beschwerde: