Preisfindung für einen EA bzw. Indikator und der Wucher-Paragraph des deutschen StGB

 

Hallo lieber MQL-Community!


Mir ist aufgefallen, dass im MQL-Store Expert Advisor für vier- bis fünfstellige Beträge gehandelt werden, die in Backtests allerdings recht schlecht abschneiden.


Nach meinem Dafürhalten würde sich ein deutscher Programmierer, der für einen Expert Advisor derartige Beträge verlangt, des Wuchers gem. §291 StGB schuldig machen.


Kennt da jemand die genauere Rechtslage und hat jemand eine Ahnung, wie viele Dollar man für einen Expert Advisor verlangen kann, ohne im Extremfall Probleme mit der Justiz zu bekommen?

Die meisten Expert Advisor, die ich bislang getestet habe, wären eigentlich nicht mal 50 Dollar wert ^^

 
ThorstenKock:

Hallo lieber MQL-Community!


Mir ist aufgefallen, dass im MQL-Store Expert Advisor für vier- bis fünfstellige Beträge gehandelt werden, die in Backtests allerdings recht schlecht abschneiden.


Nach meinem Dafürhalten würde sich ein deutscher Programmierer, der für einen Expert Advisor derartige Beträge verlangt, des Wuchers gem. §291 StGB schuldig machen.


Kennt da jemand die genauere Rechtslage und hat jemand eine Ahnung, wie viele Dollar man für einen Expert Advisor verlangen kann, ohne im Extremfall Probleme mit der Justiz zu bekommen?

Die meisten Expert Advisor, die ich bislang getestet habe, wären eigentlich nicht mal 50 Dollar wert ^^

Wieso? Du kannst für SW verlange was du willst. Es ist ja keiner gezwungen sie zu kaufen. Nachdem ein ea ein entbehrliches gut ist kannst es kaufen oder nicht.


jetzt nimm mal an, ein entwickler hat daran 100h gearbeitet, was eh nix ist und dann rechnst die stunde mit 100 euro, macht entstehungskosten von 10k. Selbst wenn er 1k kostet, musst mindestens 10 verkaufen das du auf bare bist

 
ThorstenKock:

Nach meinem Dafürhalten würde sich ein deutscher Programmierer, der für einen Expert Advisor derartige Beträge verlangt, des Wuchers gem. §291 StGB schuldig machen.

Der Paragraph beginnt: "Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche .."

Da MQ immer wieder darauf hinweist, dass die EA getestet werden sollen und man das kostenlosjederzeit mit ein paar Mausklicks auch machen kann, trifft §291 StGB meiner laienhaften juristischen Meinung nach nicht zu!

 

Danke für eure Antworten :)


Ich erkundige mich vorher lieber genau, bevor ich mir irgendwelche Probleme an die Hacken hole.



Auf jeden Fall danke an euch beide, hat mir sehr geholfen!

 
ThorstenKock:

Hallo lieber MQL-Community!


Mir ist aufgefallen, dass im MQL-Store Expert Advisor für vier- bis fünfstellige Beträge gehandelt werden, die in Backtests allerdings recht schlecht abschneiden.


Nach meinem Dafürhalten würde sich ein deutscher Programmierer, der für einen Expert Advisor derartige Beträge verlangt, des Wuchers gem. §291 StGB schuldig machen.


Kennt da jemand die genauere Rechtslage und hat jemand eine Ahnung, wie viele Dollar man für einen Expert Advisor verlangen kann, ohne im Extremfall Probleme mit der Justiz zu bekommen?

Die meisten Expert Advisor, die ich bislang getestet habe, wären eigentlich nicht mal 50 Dollar wert ^^

Interesannter Ansatz :-)

Einige Tatbestände sind ja erfüllt. Nur ob den User vor Gericht ziehen kannst ist die andere Frage.


Hilfestellung:

Ich verkaufe dir eine magic Box .

Wenn du dort auf den Knopf drückst kommt jedes mal ein Euro raus.

Was soll man dafür verlangen ?

Richtig 0 €

Nepp ist überall....du hast keine Chance dagegen vorzugehen

 
Carl Schreiber:

Der Paragraph beginnt: "Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche .."

Da MQ immer wieder darauf hinweist, dass die EA getestet werden sollen und man das kostenlosjederzeit mit ein paar Mausklicks auch machen kann, trifft §291 StGB meiner laienhaften juristischen Meinung nach nicht zu!

Wieviel von denen im Market lassen sich denn mit einem real konto testen ?

Das Geschäftsmodell zwingt es ja keine Testmöglichkeit zu haben.

 
Christian:

Wieviel von denen im Market lassen sich denn mit einem real konto testen ?

Das Geschäftsmodell zwingt es ja keine Testmöglichkeit zu haben.

Dann greift das fernabsatzgesetz von sw. Downgeloadet ist gleich wie gehört dir.

du kannst sw die du kaufst, z.b windows , auch nicht im vorhinein testen

 

Nehmen wir mal an, ich biete einen (über)optimierten EA an, der im Backtest aus 50.000 Euro innerhalb eines Jahres 100.000 Euro macht.


Diesen EA verkaufe ich nun für 50.000 Euro.


Streng genommen würde der Käufer damit eine Investition tätigen, die sich erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres amortisiert.



Fragen:

1.) Liegt ab Bereitstellung zum Verkauf Wucher vor?

2.) Liegt Wucher vor, wenn der EA das Konto nach einer Woche plattmacht?

3.) Liegt Wucher vor, wenn der EA das Konto tatsächlich innerhalb eines Jahres verdoppelt?


Wie will man einen subjektiven Tatvorsatz postiv feststellen, wenn der Entwickler des EA selbst nicht wissen kann, wie sein EA live performt?


Ich finde die Fragestellung gerade interessant.


Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem über einen solchen Fall mal gerichtlich verhandelt worden wäre.

 

Lies mal die Richtlinien für die, die etwas veröffentlichen wollen: Kapitel 4 Vers 3:

"Das Produkt darf kein/e:

  • Garantie, Versprechen oder Anspielung auf Profite im Produktnamen, Logo, Screenshots oder Produktbeschreibung enthalten;
  • ..."

und dann überleg noch einmal Deine These, nach Du da weiter gelesen hast.

Nutzungsbedingungen des Market Services
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  • www.mql5.com
Der mql5.com Market Service ist ein Dienst für den sicheren Ein- und Verkauf von Programmen geschrieben in MQL5/MQL4, im folgenden Produkte genannt. Der Market Service ist nur für auf mql5.com registrierte Nutzer verfügbar, die den Nutzungsbedingungen des Market Services zugestimmt haben und mindestens 18 Jahre als sind. Produkte können nur im...
 
ThorstenKock:

Hallo lieber MQL-Community!


Mir ist aufgefallen, dass im MQL-Store Expert Advisor für vier- bis fünfstellige Beträge gehandelt werden, die in Backtests allerdings recht schlecht abschneiden.


Nach meinem Dafürhalten würde sich ein deutscher Programmierer, der für einen Expert Advisor derartige Beträge verlangt, des Wuchers gem. §291 StGB schuldig machen.


Kennt da jemand die genauere Rechtslage und hat jemand eine Ahnung, wie viele Dollar man für einen Expert Advisor verlangen kann, ohne im Extremfall Probleme mit der Justiz zu bekommen?

Die meisten Expert Advisor, die ich bislang getestet habe, wären eigentlich nicht mal 50 Dollar wert ^^

Ich frage mich, ob jemand, der solchen Unsinn quatscht, auch nur annähernd Ahnung von Märkten (Angebot->Nachfrage...->Preis) haben kann.
Grund der Beschwerde: