Muss man Forex Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz oder mit dem Abgeltungssteuersatz 25% versteuern?
Oder wie wird es gemacht?
Grobe Info reicht für Kalkulationen.
Danke.
bei uns in Bayern muss man der EKST das Zusatzformular "SO sonstige Einkünfte" beilegen.
Verluste aus Devisen kann man ins Folgejahr übernehmen.
Grüße Pennymonkey
- 2014.05.05
- www.faz.net
bei uns in Bayern muss man der EKST das Zusatzformular "SO sonstige Einkünfte" beilegen.
Verluste aus Devisen kann man ins Folgejahr übernehmen.
Grüße Pennymonkey
Danke!
Bayern ist gut. Weisst Du welche Steuersatzhöhe dann zum Tragen kommt?
Für NRW kann ich für 2015 vermelden, dass der Eintrag in Zeile 15 - Ausländische Kapitalerträge - zu einer Abrechnung des Finanzamtes nach dem persönlichen Steuersatz geführt hat.
Eingetragen habe ich den selbst berechneten Wert des Unterschieds der Equity am 31.12.2014 24:00 und 31.12.2015 24:00. Als Beleg habe ich jeweils die passenden Statements vom Broker als Kopie eingereicht. Keine Nachfragen, keine Diskussionen, ging einfach so durch.
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Muss man Forex Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz oder mit dem Abgeltungssteuersatz 25% versteuern?
Oder wie wird es gemacht?
Grobe Info reicht für Kalkulationen.
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