Damit bist Du hier falsch!
Da kannst Du a) (D) einen Steuerberater fragen oder b) zu Deinem Finanzamt gehen, die haben sicher auch Sprechstunden.
Damit bist Du hier falsch!
Da kannst Du a) (D) einen Steuerberater fragen oder b) zu Deinem Finanzamt gehen, die haben sicher auch Sprechstunden.
Wie soll man diese Frage denn qualifiziert beantworten ohne Deine persönliche Situation zu kennen?
Eventuell hilft Dir das hier weiter:
https://www.aktuell-verein.de/nebeneinkuenfte/
Welche Anlage der Steuererklärung in dem Fall für Dich passend ist, kann man ohne weitere Information nicht angeben. Für einen "Signaldienst" benötigst Du auch keine Ausbildung im Finanzbereich, gegebenenfalls (bei 5.000 EUR Umsatz höchstwahrscheinlich) aber eine Gewerbeanmeldung.
- ALH-Blogger
- www.aktuell-verein.de
- Freie Handelsapplikationen
- Über 8.000 Signale zum Kopieren
- Wirtschaftsnachrichten für die Lage an den Finanzmärkte
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Versteuerung der Einnahmen als Signalanbieter (und nicht um die Einnahmen aus dem Handel).
Beispiel: Als Signalanbieter werden in einem Jahr 5.000 € verdient.
Frage 1: Wo/Wie müssen diese Einnahmen (es sind ja Einnahmen und keine Handelsgewinne) in der Steuererklärung angegeben werden und wie werden sie versteuert?
Frage 2: Ist es in Deutschland überhaupt erlaubt als Privatperson (ohne Ausbildung/Studium im Finanzbereich) ein Signal anzubieten?
Vielen Dank vorab für eure Antworten!